Aufgrund der Wirtschaftskrise gewährt die Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeitergeld auch für die Leiharbeitsbranche. Dies gilt bei längerfristigen Auftragsschwankungen, wenn auch in absehbarer Zeit kein Folgeauftrag zu erwarten ist. Mit Kurzarbeit können Kündigungen vermieden werden. Die Leiharbeitnehmer arbeiten dann maximal 18 Monate lang weniger oder gar nicht und erhalten dafür von der BA 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld – oder 67 Prozent, wenn ein Kind in ihrem Haushalt lebt. Bisher haben aber nur wenige Verleihunternehmen Kurzarbeit beantragt. Die anderen kündigen lieber: Die Leiharbeitsbranche hat in 92 Prozent der bundesweit 176 Arbeitsagenturen “mehr oder viel mehr” Entlassungen angekündigt. (Berliner Zeitung)
Der Antrag auf Kurzarbeitergeld wird vom Arbeitgeber (manchmal auch vom Betriebsrat) gestellt. Allerdings kann der Arbeitgeber nicht einseitig auf Kurzarbeit umstellen, vielmehr muss der Arbeitnehmer seine Zustimmung erteilen. Verweigert der Arbeitnehmer seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber versuchen, Kurzarbeit über eine Änderungskündigung durchzusetzen. Der Betriebsrat hat darüber mitzubestimmen, ob und in welchem Umfang im Betrieb Kurzarbeit geleistet wird. Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld an die Arbeitnehmer aus und erhält es von der Arbeitsagentur erstattet.
Über mögliche Fallstricke beim Kurzarbeitergeld für werdende Mütter/Väter bzw. Beschäftigte, die sich in der aktiven Phase von Altersteilzeit befinden, berichten zwei IG Metall-Experten in der FAZ.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II will die Koalition bis Mitte Februar 2009 weitere Veränderungen beim Kurzarbeitergeld beschließen. So erhalten die Arbeitgeber bei Kurzarbeit in den Jahren 2009 und 2010 die Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit hälftig (und bei Weiterbildungsmaßnahmen in Kurzarbeit sogar vollständig) erstattet, die Antragsstellung und das Verfahren wird vereinfacht, die BA soll die Weiterbildung von KurzarbeiterInnen bezuschussen. Außerdem stellt die BA für die Wiedereinstellung von Leiharbeitnehmern in den Jahren 2009 und 2010 Qualifizierungszuschüsse zur Verfügung.
“Mit Kurzarbeit und Qualifizierung” gibt die Bundesregierung den Arbeitgebern flexible Instrumente in die Hand, um Entlassungen zu vermeiden”, betonte der 1. Vorsitzende der IG Metall Berthold Huber.
Konjunkturpaket II – Vorschläge zur Beschäftigungssicherung (pdf)
Pressemitteilung der IG Metall zum Konjunkturpaket II
Informationen zum Kabinettsbeschluß beim Bundesarbeitsministerium
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