Die Wiedereinstellungssperre sollte verhindern, dass Leiharbeitnehmer/innen je nach Aufftragslage der Leiharbeitsfirma wiederholt gekündigt und wieder eingestellt werden. Denn auch dies verlagert das Beschäftigungsrisiko einseitig auf die Leiharbeitnehmer/innen. Die Wiedereinstellungssperre wurde im Jahre 2004 aufgehoben.
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!