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Betriebsvereinbarungen

Lexikon

Betriebsvereinbarungen

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, aus der sich unmittelbar Rechte für Arbeitnehmer, Betriebsrat und Arbeitgeber ableiten lassen. Für Leiharbeitnehmer gelten die Betriebsvereinbarungen des Verleihbetriebes. Dazu gehören beispielsweise die betriebliche Altersversogung, Gesundheitsprojekte, ein Essenszuschuss oder Frauenförderpläne. Daneben können auch Betriebsvereinbarungen im Entleihbetrieb Auswirkungen auf die Leiharbeitnehmer haben, wenn es z. B. um die Lage der täglichen Arbeitszeit geht.

Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.