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Mindestlohn

Lexikon

Mindestlohn für Leiharbeit

7,5 Millionen Menschen in Deutschland sind arm trotz Arbeit. Das Ziel eines Mindestlohns ist es, eine verbindliche Lohnuntergrenze festzulegen, um den Beschäftigten ein Existenz sicherndes Einkommen zu gewährleisten.Hierzu hat der Deutsche Gewerkschftsbund eine Mindestlohnkampagne gestartet.

Die wichtigsten Argumente zum Mindestlohn:
Mindeslohnkampagne des DGB

 

Mindestlohn für die Leiharbeit

Auch in der Leiharbeit gibt es Lohndumping. Jede sechste Leiharbeitskraft verdient so wenig, dass sie mittels Arbeitslosengeld II (AlgII) ihr Gehalt aufstocken muss. Deshalb haben der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften die Aufnahme der Leiharbeit ins Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) beantragt. Dadurch könnte es einen Mindestlohn in der Leiharbeitsbranche geben.

 

Widerstand in der Union

Nach schwierigen Verhandlungen konnte sich die Große Koalition auf Gesetzesentwürfe zur Einführung von Mindestlöhnen einigen (siehe auch AEntG und Mindestarbeitsbedingungengesetz -Miarb-). Welche Branchen ins  AEntG aufgenommen werden, wird in Arbeitsgruppen unter der Leitung des Bundesministers für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz (SPD), beraten. Bereits vorab verweigerte beispielsweise Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Mindestlohn für die Leiharbeit.

 

Hintergrundinfo