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Tarif

Lexikon

Tarifverträge für Leiharbeitskräfte

Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien. Die Verhandlungspartner bestehen aus Arbeitgeberverbänden oder Arbeitgebern und Gewerkschaften. Nach deutschem Recht enthält ein Tarifvertrag Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen ordnen können und er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien. Tarifverträge regeln also die Mindeststandards für alle wesentlichen Arbeitsbedingungen von Beschäftigten und oftmals auch Auszubildenden. Dazu gehören insbesondere Themen wie Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden und deren Bezahlung, Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen sowie auch Bestimmungen für die Vergütungsstruktur und das Leistungsentgelt.

 

Tarifverträge in der Leiharbeit

Die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche gelten vor dem Gleichstellungsgrundsatz, seit die Politik den Gleichstellungsgrundsatz für Tarife öffnete (Tariföffnungsklausel). So kommt es, dass lediglich fünf Prozent  aller Beschäftigten in Leiharbeit von diesem Gleichstellungsgrundsatz profitieren, der Rest ist tarifgebunden. Die Christlichen Gewerkschaften haben gemeinsam mit AMP einen sehr niedrigen Tarif für die Branche etabliert, der bis zu 40 Prozent unter der Entlohnung der Festangestellten mit gleicher Tätigkeit im selben Betrieb liegt. Für die meisten Leiharbeitnehmer gelten aber Tarifverträge zwischen BZA oder iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft.

Die Leiharbeitsbranche ist in zahlreichen konkurrierenden Tarifverträgen geregelt. Experten gehen davon aus, dass in der Leiharbeit fast 60 Tarifverträge existieren. Deshalb ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. So sind sich die Politiker derzeit uneins, wie Branchenmindestlöhne für die Leiharbeit umgesetzt werden könnten.

 

  • Zu den Tarifverträgen der DGB-Tarifgemeinschaft …