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Leiharbeit

Lexikon

Leiharbeit

Leiharbeit (Zeitarbeit, Personalleasing oder auch Arbeitnehmerüberlassung) liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt.

 

Rechtslage Leiharbeit



Das Besondere an diesem Arbeitsverhältnis ist die Dreiecksbeziehung zwischen den beteiligten Parteien. Die Leiharbeitsfirma ist der Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes. Tatsächlich aber wird die Arbeitsleistung bei einer anderen Firma erbracht, die gegenüber der Leiharbeitskraft weisungsbefugt ist.

 

Dreiecksbeziehung Leiharbeit



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Tariföffnungsklausel

Im Arbeitnehmerüberlassungs- gesetz, das die Bedingungen für Leiharbeitskräfte regelt, ist der Gleichstellungsgrundsatz verankert. Er soll Beschäftigten in Leiharbeit gleiche Arbeitsbedingungen und eine gleiche Entlohnung wie den Festangestellten zusichern …