Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) wurde 1996 verabschiedet und diente ursprünglich dazu, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen Mindestlöhne zu sichern, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz im Ausland hat. Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2008 eine Neufassung des AEntG beschlossen. Es könnte bis zum 22. Januar 2009 im Bundestag verabschiedet werden und am 13. Februar 2009 den Bundesrat passieren.
Das AEntG soll es weiteren Branchen ermöglichen, Mindestlöhne festzusetzen und die Beschäftigten vor Lohndumping zu schützen. In das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können Branchen aufgenommen werden, deren Tarifbindung mindestens 50 Prozent beträgt. Dass heißt: Die tarifgebundenen Arbeitgeber müssen mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen. (Wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges bundesweit weniger als 50% der in der Branche tätigen Arbeitnehmer/innen beschäftigen, soll das Mindestarbeitsbedingungengesetz – MiarbG – gelten).
In das AEntG sind bereits das Bauhauptgewerbe, Abbruchgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Dachdeckerhandwerk und Elektrohandwerk aufgenommen. Seit dem 1. Juli 2007 gilt das Gesetz für die Gebäudereinigung, seit dem 1. Januar 2008 auch für Briefdienstleister.
Am 12. Januar 2009 verständigte sich die Große Koaltion sich auf Mindestlöhne in fünf weiteren Branchen:
– Textildienstleister (Download Tarifnachrichten Textil; PDF)
– Entsorgungswirtschaft
– Pflegedienste
– Wach- und Sicherheitsgewerbe
– Bergbau-Spezialarbeiten
Die Leiharbeit soll nicht in AEntG aufgenommen werden. Gleichzeitig wird an einer Regelung zur Festschreibung eines Mindestentgelts im AÜG gearbeitet. …mehr
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