Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft aus vier sogenannten Christlichen Gewerkschaften. Die CGZP schloss im Jahr 2003 den ersten bundesweiten Tarifvertrag für Leiharbeitsunternehmen mit einem Leiharbeitgeberverband und unterlief damit den im AÜG vorgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz. Deshalb konnte auch die DGB-Tarifgemeinschaft in den Tarifverhandlungen keine Gleichbehandlung der Beschäftigten mehr durchsetzen. Allerdings enthalten die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft wesentlich günstigere Bedingungen für die Leiharbeitnehmer. Hinzu kommt, dass die CGZP in vielen Haustarifverträgen ihre eigenen Dumpinglöhne unterläuft.
Das Land Berlin und die Gewerkschaft ver.di lassen gemeinsam die Tariffähigkeit der CGZP vor dem Arbeitsgericht Berlin überprüfen.
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