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Arbeitslosigkeit

Lexikon

Arbeitslosigkeit

Arbeitslose sind Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und
  • sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

 

Aktuelle Daten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland können hier abgerufen werden:

 

Arbeitslosengeld

Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Damit keine Sperrzeit verhängt wird, sind bestimmte Fristen einzuhalten:

  • Arbeitnehmer müssen sich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei einer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
  • Wer erst innerhalb von drei Monaten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses von dem drohenden oder tatsächlichen Ende seines Arbeitsverhältnisses erfährt, muss sich innerhalb von drei Kalendertagen nach Kenntnis melden.

 

Um die Fristen zu wahren, reicht auch eine telefonische Meldung, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob Kündigungsschutzklage erhoben wird.