Kampagnen-Newsletter

Dran bleiben! Mit unserem Newsletter…


Stammbelegschaft

Lexikon

Stammbelegschaft/ Stammbeschäftigte

Zur Stammbelegschaft gehören diejenigen Arbeitnehmer, die nicht an andere Arbeitgeber verliehen werden. Meist handelt es sich um ein klassisches Normalarbeitsverhältnis.

In vielen Entleihbetrieben werden Angehörige der Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer ersetzt. Für den Entleiher hat das den Vorteil, dass er weniger Lohn und Gehalt zahlen muss. Außerdem kann er die Leiharbeitnehmer an das Verleihunternehmen zurückschicken, wenn er er sich nicht mehr benötigt.