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Nichteinsatzzeit

Lexikon

Nichteinsatzzeit

Als Nichteinsatzzeit bezeichnet man eine Phase in der Anstellung eines Leiharbeitnehmers, in dem der Verleiher keinen Einsatz organisieren kann. Trotzdem muss der Verleiher weiterhin Entgelt an den Leiharbeitnehmer  zahlen.


Der Leiharbeitnehmer hat in dieser Zeit nicht frei. Er erhält weiterhin Entgelt und muss auf Abruf zur Verfügung stehen. Häufig versuchen Verleiher, Nichteinsatzzeiten mit dem Arbeitszeitkonto zu verrechnen. Das ist eigentlich unzulässig, da nach § 11 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (d. h. der Verleiher kann keine Arbeit anbieten) nicht aufgehoben oder beschränkt werden kann.