Als Niedriglohn bezeichnet die OECD eine Bezahlung, die unterhalb der Armutsgrenze liegt. Die Armutsgrenze liegt bei 60 Prozent des Durchschnittslohnes eines Landes. Für Deutschland liegt die Grenze bei einem Einkommen von 871 Euro brutto. Wer weniger als dieses Einkommen vorweisen kann, verdient einen Niedriglohn. Seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts gibt es in Deutschland eine Debatte um einen Niedriglohnsektor, unter anderem verknüpft mit der Idee staatlicher Subventionen zur Sicherstellung des Existenzminimums (Kombilohn). Auf diesem Wege sollten Arbeitslose – ähnlich wie bei der Leiharbeit – den Weg in eine Festanstellung (s. Normalarbeitsverhältnis) finden. Zur befürchten ist jedoch der gegenteilige Fall, nämlich die reine Ausnutzung der billigen Arbeitskräfte und der staatlichen Zuschüsse (Mitnahmeeffekt). Diesen Problemen kann ein gesetzlicher Mindestlohn entgegenwirken.
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