Die IG Metall verfolgt eine tarifpolitische Drei-Punkte-Strategie, um Leiharbeit fair zu gestalten:
In der Leiharbeitsbranche gelten Tarifverträge, in denen der Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ noch nicht verwirklicht ist. Ursache dafür sind die sog. christlichen Gewerkschaften, die sich den Arbeitgebern als „Billigheimer“ angedient und damit das Entgeltgefüge der gesamten Branche zum Rutschen gebracht haben. Mittels Besserstellungsvereinbarungen kann die Situation vor Ort jedoch entscheidend verbessert werden. Verbesserungen für Leiharbeitnehmer können in Betriebsvereinbarungen und Haus- und Zusatztarifverträgen geregelt sein.
Die DGB-Tarifgemeinschaft hat die Entgelttarifverträge mit iGZ und BZA zum Jahresende gekündigt. Zuvor hatte der IG Metall-Vorstand diese Kündigung beschlossen. Jetzt haben die beiden Tarifkommissionen gemeinsam getagt. Sie wollen neben den Entgelten weitere Tarifregelungen verbessern.
Arbeitgeber reagieren nur auf Druck. Um Bewegung in die Verhandlungen zu bringen, müssen sich mehr Leiharbeitnehmer in der IG Metall organisieren. Gemeinsam kann man mehr erreichen!
Ende September hat der DGB im Namen der Mitgliedsgewerkschaften dem BZA das Scheitern der Verhandlungen über eine diesjährige Entgelterhöhung erklärt. Grund: Der BZA hat sich über mehrere Verhandlungsrunden hinweg geweigert, eine Erhöhung der Einkommen anzubieten. Mittels Verhandlungen kann offensichtlich keine Lösung erreicht werden. Jetzt müssen die Beschäftigten Druck auf die Arbeitgeber ausüben. Deshalb: Beteiligt Euch an den Aktionen!
Jede achte Leiharbeitskraft verdient so wenig, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Das darf nicht sein! Das Bundeskabinett hat am 16. Juli die Entwürfe für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz beschlossen. Die DGB-Tarifgemeinschaft hat zusammen mit den Leiharbeitgeberverbänden iGZ und BZA die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Entsendegesetz beantragt. Dort soll ein Mindestlohn von 7,51 Euro (Entgelttabelle West) und 6,50 Euro (Entgelttabelle Ost) gelten.
Weitere Informationen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) …
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!