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Arbeitskleidung

Lexikon

Arbeitskleidung

Hinsichtlich der Arbeitskleidung gilt (und zwar nicht nur für Leiharbeitnehmer): Sie muss vom Arbeitgeber gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient, z. B. Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederschürze bei Schweißarbeiten oder Schutzbrille beim Schleifen. Seriöse Leiharbeitsfirmen stellen ihren Mitarbeitern die erforderliche Arbeitskleidung bzw. Schutzausrüstung.

Der Rechtsschutz der IG Metall für Mitglieder bietet sachkundige Beratung und kostenlose Prozessvertretung, wenn nötig durch alle Instanzen.