Bei Staffellöhnen in der Leiharbeit orientiert sich die Bezahlung an dem jeweiligen Berufsbild, in das die Leiharbeitskraft vermittelt wird. Wird eine Leiharbeitskraft entsprechend ihrer Ausbildung oder Zusatzqualifkation eingesetzt, erhält sie einen höheren Stundenlohn. Sollte der Beschäftigte aber beispielsweise für eine Hilfstätigkeit eingesetzt werden, fällt seine Entlohnung niedriger aus.
Von derartigen Vereinbarungen ist abzuraten, da der Beschäftigte keinen Einfluss auf die ihm zugewiesenen Tätigkeiten besitzt. Zudem bekommen Leiharbeitskräfte nur den geringeren Stundenlohn bei Urlaubstagen, im Krankheitsfall oder bei Nichteinsatzzeiten vergütet.
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