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Zeitarbeit

Lexikon

Zeitarbeit

Mit dem Begriff Zeitarbeit wird die Beschäftigungsform Leiharbeit (manchmal auch Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing) bezeichnet. Leiharbeit  liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt.

 

Zeitarbeit ist Leiharbeit

Der Begriff Zeitarbeit wird gerne von Arbeitgebern und ihren Verbänden verwendet. Häufig wird er mit “befristeter Beschäftigung” verwechselt. Deshalb verwendet die IG Metall den Begriff Leiharbeit. Dies entspricht auch den gesetzlich definierten Begrifflichkeiten des AÜG.