Dein Arbeitgeber darf Dich grundsätzlich dorthin schicken, wo er Dich braucht. Das kann notfalls das gesamte Bundesgebiet betreffen. Wenn das für Dich unmöglich ist, solltest Du wiederum in Deinem Arbeitsvertrag eine genaue Regelung treffen.
Kennzeichnend für Leiharbeit sind ständig wechselnde Einsatzorte. Dass heißt, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern wird ein hohes Maß an Flexibilität und Mobilität abverlangt.
Schlage nach und rede mit!