Wenn beim Verleiher ein Betriebsrat besteht, kannst Du Dich an diesen wenden. Darüber hinaus ist für Dich auch der Betriebsrat des Unternehmens zuständig, in das Du entliehen bist. Du bist sogar in beiden Betrieben zum Betriebsrat wahlberechtigt und wählbar. Beim Entleiher bist Dujedoch nur wahlberechtigt, wenn Du länger als drei Monate eingesetzt bist. Darüber hinaus kannst Du Dich vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 170 Orten präsent, bestimmt auch in Deiner Nähe.
Schlage nach und rede mit!