Unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfristen muss dem Leiharbeitnehmer ein Wechsel zu seinem Entleihbetrieb gestattet werden. Ein Verbot des Wechsels ist unzulässig.
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Rechtstipps und aktuelle Tendenzen bei der Leiharbeit. Zu den örtlichen Arbeitskreisen Menschen in Zeitarbeit…
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