Leider liegt für die Leiharbeitsbranche noch kein allgemeingültiger Mindestlohn vor. Verleiher bezahlen Dich entweder nach ihren eigenen Vorstellungen oder nach Tarif. Einen Mindeststandard setzen die Tarifverträge zwischen der DGB- Tarifgemeinschaft und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) oder dem Interessenverband Zeitarbeit (iGZ). Dagegen sind die Tarifverträge der Christlichen Gewerkschaften für Leiharbeit und Personalservice besonders niedrig angesetzt.
Die Sozialpartner aus der Leiharbeitsbranche haben am 31. März beim Bundesarbeitsministerium beantragt, ihre Branche in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufzunehmen. In Zukunft könnte es für die Leiharbeit mindestens eine branchenspezifische Mindestentgeltregelung geben.
Schlage nach und rede mit!