Wenn der Arbeitgeber, also der Verleiher, das Angebot unterbreitet, den Lohn zu senken und dafür die Auslöse zu erhöhen, ist Vorsicht geboten: Das wirkt sich bei einer Arbeitslosigkeit negativ aus, weil das Arbeitslosengeld sich nur anhand der Lohnhöhe, die tatsächlich vereinbart ist, berechnet. Letztendlich bedeutet dieses Angebot keinen Gewinn, sondern Verlust.
Schlage nach und rede mit!