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Arbeitsvertrag

Beratung

Was muss man beim Arbeitsvertrag beachten?

Obwohl ein Leiharbeitnehmer seine Arbeitsleistung in wechselnden Unternehmen erbringt, ist er fest angestellt bei seiner Verleihfirma. Mit ihr schließt er einen normalen Arbeitsvertrag, der Gehalt, Urlaubsanspruch etc. regelt.
Die Leiharbeitsfirma muss unbedingt eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit besitzen, um Mitarbeiter an andere Unternehmen verleihen zu dürfen. Das gilt auch für Leiharbeitsfirmen, die ihren Sitz im Ausland haben.

Wichtig: Eine Leiharbeitskraft muss von dem Verleiher entlohnt werden, auch wenn gerade keine Arbeitsmöglichkeit besteht. Dieses besondere Beschäftigungs- und Vergütungsrisiko darf der Verleiher nicht vertraglich ausschließen.

Diese Angaben sollten unbedingt im Arbeitsvertrag stehen:

  • Kurze Beschreibung der zu leistenden Arbeit
  • Angaben zum Gehalt und seiner Fälligkeit
  • Art und Höhe der Leistungen, falls Du verliehen werden kannst
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses und bei befristeten Arbeitsverhältnissen die vorhersehbare Dauer
  • Vereinbarung über Arbeitszeiten, Urlaubstage und Kündigungsfristen
  • Arbeitsort und Hinweise, ob an unterschiedlichen Orten gearbeitet werden muss
  • Allgemeine Hinweise zu Tarifverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
     

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