Als Arbeitsentgelt bezeichnet man die Leistung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aufgrund eines zwischen den beiden geschlossenen Arbeitsvertrages schuldet. Die ist zumeist ein Geldbetrag. „Entgelten“ heißt so viel wie „vergüten“. Dieser Geldbetrag setzt sich zusammen aus dem Stundenlohn, Zuschlägen, Prämien, Vorschüsse und sonstigen Vergütungen. All diese Sonderzahlungen müssen jedoch bei der Abrechnung angegeben werden.
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