Die Leiharbeitsbranche ist in zahlreichen konkurrierenden Tarifverträgen geregelt. Experten gehen davon aus, dass in der Leiharbeit fast 60 Tarifverträge existieren. Deshalb ist es nicht einfach, den Überblick zu behalten. Welcher Tarifvertrag für den Leiharbeitnehmer gültig ist, muss im Arbeitsvertrag vermerkt werden.
Die Tarifverträge in der Leiharbeitsbranche gelten vor dem Gleichstellungsgrundsatz, seit die Politik den Gleichstellungsgrundsatz für Tarife öffnete So kommt es, dass lediglich fünf Prozent aller Beschäftigten in Leiharbeit von diesem Gleichstellungsgrundsatz profitieren, der Rest ist tarifgebunden. Die Christlichen Gewerkschaften haben gemeinsam mit AMP einen sehr niedrigen Tarif für die Branche etabliert, der bis zu 40 Prozent unter der Entlohnung der Festangestellten mit gleicher Tätigkeit im selben Betrieb liegt. Für die meisten Leiharbeitnehmer gelten aber Tarifverträge zwischen BZA oder iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft.
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