Gleiche Bedingungen für alle Arbeitnehmer – das sieht eine neue Richtlinie vor, die das Europäische Parlament kürzlich verabschiedet hat. Demnach müssen Unternehmen ihren Leiharbeitskräften künftig ab dem ersten Beschäftigungstag die gleichen Löhne zahlen wie ihren festangestellten Kollegen in einer vergleichbaren Tätigkeit. Die EU-Politiker haben zudem beschlossen, dass die Arbeitgeber Beschäftigten in Leiharbeit auch die gleichen Sozialleistungen, ähnliche Zugänge zu Fortbildungen oder den gleichen Anspruch auf Urlaub gewähren müssen. Ziel der Richtlinie sei es gewesen, „für den Schutz der Leiharbeitnehmer zu sorgen und die Qualität der Leiharbeit zu verbessern, indem die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern gesichert wird und die Leiharbeitsunternehmen als Arbeitgeber anerkannt werden.“ (Artikel 2 der Richtlinie)
„Jetzt gibt es grünes Licht, für sichere Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten, in denen es Lohndumping und höchst prekäre Arbeitsplätze gibt“, freute sich der EU-Abgeordnete Thomas Mann (CDU) nach der vermeintlich erfolgreichen Abstimmung. Aber für die deutschen Leiharbeitskräfte ändert dieser gutgemeinte Beschluss nichts an ihrer prekären Situation.
In der deutschen Regelung zur Arbeitnehmerüberlassung wird der Gleichstellungsgrundsatz durch eine Tariföffnungsklausel untergraben. Ähnlich gestaltete nun die Europäische Union ihre Richtlinie zur Leiharbeit. Eine Öffnungsklausel erlaubt, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften Löhne für die Leiharbeitnehmer vereinbaren, die auch niedriger als der übliche Lohn der Stammbelegschaft angesetzt werden können. Es bleibt in Deutschland weiterhin so, dass niedrigere Löhne per Tarifvertrag vor dem Grundsatz “Gleiche Arbeit – Gleiches Geld” gelten.
Daher bleibt der Einsatz der IG Metall für eine gleiche Entlohnung von Leiharbeitern weiterhin enorm wichtig.
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