Die IG Metall in Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass einige Leiharbeitsfirmen den Tarifvertrag zwischen der DGB-Tarif-gemeinschaft und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) fehlerhaft anwenden. Was sich zunächst als räumlich begrenzte Einzelfälle andeutete, hat sich mittlerweile als offizielle Verbandspolitik herausgestellt.
Zeitkonten werden in Zeit geführt. Das bedeutet, dass zwischen-zeitliche Tariferhöhungen (z. B. die zum 1.11.2008 oder Höhergruppierungen) zu berücksichtigen sind. Für freie Tage aus dem Zeitkonto ist daher der jeweilige aktuelle Grundlohn die Berechnungsgrundlage.
Die Leiharbeitsfirmen nehmen häufig jedoch nicht den aktuellen Lohn als Berechnungsbasis, sondern ermitteln einen Durchschnittswert, oder den jeweiligen Wert der bei der zurückliegenden Ableistung der Stunde gültig war. Bei den von der
IG Metall dokumentierten Fällen wurden z. B. in der EG 1 statt der derzeit gültigen 7,51 € die Zeitkonto-Stunde nur mit 7,16 € vergütet.
Der IGZ nennt dies „First In – First out“ Prinzip. Wir nennen dies einen Verstoß gegen den Tarifvertrag. Klarheit verschafft nur ein Blick auf die Entgeltabrechnung, wenn freie Tage übers Zeitkonto abgerechnet wurden.
Wer mit solchen unlauteren Abrechnungen konfrontiert wird, sollte sich in der nächstgelegenen IG Metall-Verwaltungsstelle beraten lassen. Die IG Metall ist an 164 Orten in Deutschland präsent.
Mitgliedern der IG Metall wird im persönlichen Gespräch und nach Prüfung aller Unterlagen kompetent Auskunft gegeben. Zu den Leistungen der IG Metall …
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