In Artikel 23, Absatz 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es: „Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit“. In vielen Betrieben sind Leiharbeiter Beschäftigte zweiter Klasse. Neben den schlechten Zukunftsaussichten werden sie auch deutlich schlechter entlohnt als Festangestellte. Sie erhalten bei gleicher Qualifikation und gleicher Arbeit bis zu 40 Prozent weniger Lohn als die Stammbelegschaft. Deshalb fordert die IG Metall: Artikel 23 muss auch für Beschäftigte in Leiharbeit gelten!
Die Kampagne “Gleiche Arbeit – Gleiches Geld” hat schon viele Menschen überzeugt. Mehr als 350 Bildunterstützer haben sich bisher bei der Aktion “Gesichter für Fairness” eingetragen, darunter viel politische Prominenz.
Zur Aktion Artikel 23 haben wir eine Online- und SMS-Aktion gestartet. KollegInnen, Freunde, Verwandte und Bekannte können mittels einer Grußkarte auf das Thema aufmerksam gemacht werden.
Aktiv für Gerechtigkeit – mit der IG Metall!
Dies zeigt die jüngst von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte Statistik zur Entwicklung der Leiharbeit in der BRD. Demzufolge waren 2007 durchschnittlich 715.056 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt.
Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Zuwachs um etwa 23 Prozent. Der rasante Anstieg der vergangenen Jahre setzt sich also weiter fort.
Jede achte Leiharbeitskraft verdient so wenig, dass sie auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Das darf nicht sein! Das Bundeskabinett hat am 16. Juli die Entwürfe für das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz beschlossen.
Die DGB-Tarifgemeinschaft hat zusammen mit den Leiharbeitgeberverbänden iGZ und BZA die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in das Entsendegesetz beantragt. Dort soll ein Mindestlohn von 7,51 Euro/Stunde gelten. Mehr zum Thema…
Vielen Dank für den Bezug unseres Newsletters. Sollten Sie ihn abbestellen wollen, gehen sie auf: www.gleichearbeit-gleichesgeld.de/kampagne/newsletter.
Dieser Newsletter ist ein Service der IG Metall. Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes ist die IG Metall, Berthold Huber, 1. Vorsitzender der IG Metall, Wilhelm-Leuschner-Str. 79, 60329 Frankfurt am Main. Internet: www.igmetall.de. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 6 TDG und § 10 MDStV: Dieter Wesp.
Schlagen Sie nach und reden Sie mit!