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Vertragsstrafen

Berichte

Vertragsstrafen für Leiharbeitskräfte

Das Verleihunternehmen WIR bucht den Beschäftigten massive Vertragsstrafen von 147 Euro von ihrem Lohn ab, wenn sie beispielsweise bei einer Erkrankung die vereinbarten Meldefristen nicht exakt einhalten. So kommt es in Einzelfällen sogar dazu, dass die einbehaltenen Vertragsstrafen höher als der beanspruchte Monatslohn ausfallen. Die IG Metall und der Betreibsrat von Nokia in Bochum erreichten, dass diese Verleihfirma dort nicht mehr eingesetzt wird.