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Gemeinsame Erklärung

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Faire Arbeitsbedingungen auch in der Leiharbeitsbranche

Gemeinsame Erklärung von DGB Nord und den SPD-Landesverbänden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern

Der DGB und die SPD-Landesverbände Nord haben in einem gemeinsamen Positionspapier faire Arbeitsbedingungen für die Leiharbeitsbranche gefordert.

Leiharbeit sei demnach ein sinnvolles Instrument, um bei Auslastungsspitzen flexibler reagieren zu können. Sie werde aber zunehmend genutzt, um feste Arbeitsverhältnisse zu verdrängen. Leiharbeit sei zum Regelfall geworden und werde zum Unterlaufen von Tarifverträgen und Kündigungsschutz genutzt.

Leiharbeitnehmer hätten in der Regel schlechtere Arbeitsbedingungen, bekämen weniger Geld und seien oft auch in Bezug auf Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Zuschläge schlechter gestellt. Dadurch gerate auch das Lohngefüge auf betrieblicher Ebene unter Druck.

Der DGB und die SPD-Landesverbände im Norden sähen deshalb einen dringenden Handlungsbedarf. Insbesondere fordern sie:

  1. Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer und Festangestellte müssen grundsätzlich gleichgestellt werden. Hier müssen klare Fristen gelten, ab wann für Leiharbeits- beschäftigte die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen gelten wie für die Stamm- belegschaften.
  2. Die bisherige Möglichkeit, im Arbeitsvertrag unter Bezugnahme auf einen beliebigen Zeitarbeitsvertrag vom Prinzip der Gleichbehandlung abzuweichen, muss entfallen.
  3. Die Einführung eines Branchenmindestlohnes ist dringender denn je, negative Aus- wirkungen auf die Zeitarbeitsbranche sind nach jüngsten Untersuchungen nicht zu erwarten. Branchenmindestlöhne würden in der Einarbeitungszeit als Lohnuntergrenze fungieren. Im Anschluss muss ein Anspruch auf gleiche Bezahlung be- stehen, wie dies in Deutschland vor den letzten Reformen bereits für längere Zeit- arbeitseinsätze von mehr als zwölf Monaten der Fall war.
  4. Betriebliche Einsätze von Zeitarbeitskräften müssen zeitlich wieder befristet werden. Dadurch können Auswüchse unterbunden oder zurückgedrängt werden, bei denen durch die Auslagerung ganzer Abteilungen Arbeitskräfte zu ungünstigeren Be- dingungen auf denselben Arbeitsplätzen wie zuvor weiter beschäftigt werden.
  5. Wir wollen die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots, um die Stabilität der Beschäftigung in den Verleihunternehmen zu verbessern.
  6. Die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates müssen ausgeweitet werden. Das betrifft insbesondere die tarifgerechte Eingruppierung oder die gesetzeskonforme Vergütung. Betriebsräte müssen darüber mitbestimmen können, wie hoch der Anteil von Leiharbeitskräften im Verhältnis zur Gesamtzahl der Be- schäftigten im jeweiligen Betrieb sein soll (Quotierung).
  7. Die Arbeitsagenturen dürfen Lohndumping nicht dadurch fördern, indem sie Arbeits- lose in Zeitarbeitsunternehmen vermitteln, die unterhalb des DGBTarifs liegen.
  8. Das Qualifikationsniveau der Zeitarbeitskräfte ist geringer als im Durchschnitt aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ein Drittel der Zeitarbeitskräfte ist als Hilfspersonal tätig. Auch Zeitarbeitsunternehmen sind daher gefordert, für die Qualifizierung ihrer Belegschaft zu sorgen und verstärkt in Weiterbildungsmaßnahmen zu investieren.

 

Der Einsatz von Leiharbeit im Rahmen von betrieblichen Kostensenkungen unter Aus- nutzung der teils erheblichen Lohn- unterschiede zwischen Leiharbeitskräften und Stammbeschäftigten sei nicht nur unvereinbar mit gewerkschaftlichen Grundsätzen – insbesondere mit einer solidarischen Tarifpolitik – , sondern stehe auch im Widerspruch zu sozialdemokratischen Überzeugungen von „Guter Arbeit“.

 

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