Erster „Diskussionsentwurf“ für neues Leiharbeitsgesetz

Erster „Diskussionsentwurf“ für neues Leiharbeitsgesetz

Einen Monat nach ihrer Gründung kann die Initiative „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ einen ersten greifbaren politischen Erfolg vorweisen: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) reagierte auf die breite öffentliche Debatte und legte einen „Diskussionsentwurf“ für ein neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) vor. Dem Vernehmen nach lässt dieser zwar einige zentrale Forderungen der IG Metall unerfüllt, verspricht jedoch eine erste rechtliche Verbesserungen für Leiharbeitnehmer.

Vor rund einem Monat wurde die Initiative „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ neu gestartet. Das Echo war enorm. Berthold Huber, Erster und Detlef Wetzel, Zweiter Vorsitzender der IG Metall präsentierten in Berlin die Gründungserklärung. Als Schirmherren standen ihnen die ehemaligen Bundesarbeitsminister Herbert Ehrenberg, Norbert Blüm und Walter Riester zur Seite. Alle großen deutschen Tageszeitungen, Rundfunk- und Fernsehsender berichteten. Der folgenden öffentlichen Debatte über die Forderungen der IG Metall konnte sich keine Partei und kein Arbeitgeberverband entziehen.

 

Leiharbeitgeber: Gleiche Bezahlung wäre möglich


Die beiden größten Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche sprachen sich für einen Leiharbeitsmindestlohn aus. Unter Verweis auf Nachbarländer Deutschlands erklärten sie, auch eine gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern sei möglich. „Wenn es der Auftrag hergibt, sind wir sofort dabei“, erklärte ein Sprecher des Bundesverbands Zeitarbeit (BZA). Auch der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie, Gesamtmetall, sah sich zu einer Reaktion auf die IG Metall-Forderungen gezwungen. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung befürwortete Verbandspräsident Martin Kannegiesser erstmals eine Mindestlohnregelung, verteidigte jedoch die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitnehmern und wehrte sich auch gegen alle weiteren Begrenzungen der Leiharbeit.

Indes scheint die Einführung neuer Regeln für den Einsatz von Leiharbeit nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Zwei Wochen nach dem Neustart der Initiative kündigte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf dem Bundeskongress des DGB an, in Kürze ein neues Leiharbeitsgesetz auf den Weg zu bringen. Mittlerweile liegt im Kabinett ein erster Entwurf vor. Informationen des Tagesspiegels zufolge ist ein Recht auf gleiche Bezahlung für Leiharbeitskräfte vorgesehen, wenn diese zuvor als Stammbeschäftigte im selben Unternehmen tätig waren. Gleiches soll demnach auch für Auszubildende gelten, die als Leiharbeitskräfte weiterbeschäftigt werden sollen. Das wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, auf den noch viele weitere folgen müssten.



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