Von der Leyen will den Missbrauch von Leiharbeit beenden

Von der Leyen will den Missbrauch von Leiharbeit beenden

Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen; Quelle: www.bmas.de

Vor Gewerkschaftsvertretern stellt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) eine baldige Neuauflage des Leiharbeitsgesetzes in Aussicht. Beinahe gleichzeitig erklären Arbeitgeberverbände der Leiharbeitsbranche, eine bessere Entlohnung von Leiharbeit sei grundsätzlich möglich.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will „nicht mehr tolerieren“, dass Unternehmen mit Hilfe von Leiharbeit Lohndumping betreiben. In einer Rede auf dem Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) kündigte sie am Mittwoch gesetzliche Maßnahmen an. Dabei verwies sie auf die Anfang des Jahres bekannt gewordenen Missbrauchsfälle bei der Drogeriemarktkette Schlecker.

Dort waren Stammbeschäftigte in großem Umfang entlassen und als billigere Leiharbeitnehmer wieder eingestellt worden. Gerade frisch im Amt, rief die Bundesarbeitsministerin zunächst die Sozialpartner auf, derartige Praktiken durch tarifvertragliche Regeln zu unterbinden. Die in den neuen Tarifverträgen des DGB festgelegten „Schlecker-Klauseln“ würden „nicht alle Schlupflöcher“ schließen, befand von der Leyen nun. „Deshalb haben Sie heute hier meine Zusicherung, dass wir eine gesetzliche Regelung auf den Weg bringen werden, die diesem Drehtüreffekten ein Ende macht“, erklärte sie vor 400 Delegierten der DGB-Mitgliedsgewerkschaften.


Arbeitgeberverbände halten gleiche Bezahlung für möglich

Beinahe zur gleichen Zeit signalisierten auch die beiden größten Arbeitgeberverbände der Branche, den Forderungen der IG Metall entgegenkommen zu wollen. Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) erklärten, eine Annäherung der Bezahlung von Leiharbeitnehmern an das Einkommensniveau Stammbeschäftigter sei möglich. IGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz sagte gegenüber der Frankfurter Rundschau, er könne sich eine Regelung ähnlich jener in den Niederlanden vorstellen. Dort gilt nach 18 Monaten Beschäftigung der Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“. Der BZA machte deutlich, man sei bereit Leiharbeitnehmern den gleichen Lohn zu zahlen, wenn die Entleihunternehmen dies mittragen. „Wenn es der Auftrag hergibt, sind wir sofort dabei“, zitiert die FR einen Sprecher des Verbandes. Dass die Mehrheit der Unternehmen dazu jedoch nicht bereit ist, machten in den vergangenen Wochen gleich mehrere Arbeitgebervertreter deutlich. Letztendlich führt also kein Weg daran vorbei: Gleichberechtigung von Leiharbeitnehmern darf nicht nur Kür sein, sie muss gesetzliche Pflicht werden.



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