Allensbach-Umfrage zu Leiharbeit: 87 Prozent für gleiche Bezahlung

12.10.2010 | Allensbach-Umfrage zu Leiharbeit

87 Prozent für gleiche Bezahlung

Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hat ergeben, dass fast 60 Prozent in Deutschland Leiharbeit ablehnen. Vor drei Jahren waren es noch 40 Prozent. Allensbach-Geschäftsführerin Köcher führt das vor allem auf die schlechtere Bezahlung von Leiharbeitnehmern zurück. Die Umfrage habe gezeigt, dass dies „den Gerechtigkeitsvorstellungen der überwältigenden Mehrheit“ widerspricht.

Leiharbeit stößt in der Bevölkerung auf immer mehr Ablehnung. Das ergibt eine aktuelle Umfrage des Instituts für Demoskopie (IfD) Allensbach. Noch 2007 war das Verhältnis nahezu ausgeglichen: 40 Prozent der Befragten sprachen sich gegen und 36 Prozent für Leiharbeit als Alternative zu regulärer Beschäftigung aus. In nur drei Jahren ist die Stimmung in Deutschland gekippt. Mit 58 Prozent ist der Anteil der Leiharbeitsgegner heute fast drei Mal so hoch wie der der Befürworter, der auf 21 Prozent geschrumpft ist.

Renate Köcher, Geschäftsführerin des IfD Allensbach, führt die geringe Beliebtheit von Leiharbeit auf die ungleiche Bezahlung in der Branche zurück. „Ein signifikanter Unterschied zwischen den Löhnen für Stammbelegschaften und Leiharbeiter widerspricht den Gerechtigkeitsvorstellungen der überwältigenden Mehrheit“, schreibt sie in einem Gastbeitrag für die WirtschaftsWoche. Der Umfrage ihres Instituts zufolge halten 87 Prozent die ungleiche Bezahlung für ungerecht. Nur 5 Prozent sind gegenteiliger Meinung. Es bestehe ein „breiter Konsens, dass die Leiharbeit angemessen honoriert werden muss“, schlussfolgert Köcher.


Mindestlohn schützt, aber nicht vor ungleicher Bezahlung

Die Leiharbeitsbranche ist bereits seit einiger Zeit bemüht, ihr schlechtes Image wieder aufzubessern. Dabei soll unter anderem die Einführung eines gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohns für die Branche helfen. Eine solche Regelung, die auch von Gewerkschaften und allen Parteien mit Ausnahme der FDP befürwortet wird, würde die Branche vor Lohndumping durch Leiharbeitsfirmen aus dem EU-Ausland zu schützen. Ohne gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze dürfen sie ihre Beschäftigten ab dem 1. Mai 2011 zu den zum Teil deutlich schlechteren Tarifkonditionen ihres Stammlandes anbieten.

An der ungleichen Bezahlung von Leiharbeitskräften ändert ein Mindestlohn jedoch kaum etwas. Um das Image ihrer Branche zu verbessern, müssten sich Leiharbeitsunternehmen also für eine gleiche Bezahlung ihrer Beschäftigten einsetzen. Denn wie die Allensbach-Umfrage zeigt, macht eine überwältigende Mehrheit davon ihr Urteil über Leiharbeit abhängig.



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