Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ist die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) tarifunfähig (Beschluss vom 14. Dezember 2010 – 1 ABR 19/10). Die Tarifverträge der CGZP mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) oder einzelnen Verleihfirmen sind damit ungültig.
Was bedeutet das Urteil für Beschäftigte, die nach diesen Verträgen bezahlt werden oder wurden? Kontaktieren Sie die IG Metall und prüfen Sie mit einem Ansprechpartner vor Ort, ob Sie Löhne und Rentenversicherungsbeiträge rückwirkend einfordern können.