Arbeitnehmerüberlassung ist europarechtswidrig

10.03.2010 | Arbeitnehmerüberlassung ist europarechtswidrig

Wetzel: „Leiharbeitsgesetzgebung verstößt gegen Europarecht“

Detlef Wetzel; Zweiter Vorsitzender der IG Metall

Als der Fall Schlecker Anfang des Jahres die Medien beherrschte, kündigte die Bundesregierung an, die Leiharbeitsgesetze zu überprüfen. Bis heute hat sich jedoch nichts getan. Nun erhöht die IG Metall den Druck. „Die deutsche Leiharbeitsgesetzgebung verstößt gegen Europarecht“, erklärt der Zweite Vorsitzende Detlef Wetzel in einer öffentlichen Stellungnahme und fordert die Regierung auf, zu handeln. Mit der „Richtlinie über Leiharbeit“ einigten sich die EU-Mitgliedsstaaten im Jahr 2008 auf „Mindestvorschriften“, die zum kleinsten gemeinsamen Nenner aller nationalen Gesetze werden sollten. Die deutsche Gesetzgebung bleibt selbst hinter diesen Mindestvorschriften weit zurück.

Die Richtlinie fordert für Leiharbeitnehmer „mindestens“ die gleichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen während der gesamten Einsatzzeit. Dieser Grundsatz ist zwar auch im deutschen Arbeitnehmerüberlassungs-Gesetz verankert. Diverse Ausnahmeregelungen machen ihn jedoch praktisch unwirksam. Leiharbeitnehmer verdienen somit deutlich weniger und werden oft auch schlechter behandelt als ihre festangestellten Kollegen. Qualifizierte Beschäftigte bekommen im Schnitt 35 Prozent weniger Geld. Bei unqualifizierten Hilfskräften beträgt das Lohngefälle sogar 45 Prozent, wie die Studie „Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen“ 2008 herausstellte.

Schnelle Umsetzung der EU-Richtlinie ist nötig

Vor diesem Hintergrund fordert Detlef Wetzel eine schnelle Anpassung der deutschen Leiharbeitsgesetze an geltendes EU-Recht. Vom Grundsatz gleicher Bezahlung dürften Verleiher „nur unter bestimmten, genau definierten Umständen“ abweichen. Bei befristeten Leiharbeitsverhältnissen erlaubt die Richtlinie gar keine Abweichungen. Auch die in Deutschland üblichen Vermittlungsgelder sind Wetzel zufolge europarechtswidrig, da sie den Übergang in reguläre Beschäftigung behindern. Viele Verleiher verlangen diese Gebühren von Entleihbetrieben, die Beschäftigte übernehmen wollen. Ferner müssten Einsätze auch zeitlich begrenzt werden, so Wetzel. „Um der EU-Richtlinie Rechnung zu tragen, ist die Wiedereinführung einer Höchstüberlas¬sungsdauer für Leiharbeitarbeitnehmer erforderlich“.

Diese „sozialverträgliche“ Umgestaltung der Leiharbeitsgesetze ist Wetzel zufolge dringend geboten. Bereits jetzt zeichne sich ab, dass Unternehmen bei steigendem Personalbedarf vermehrt auf Leiharbeit setzen. Eine weitere Ausdehnung der Branche führe jedoch „zu noch mehr „working poor“, Hartz IV-Aufstockungen, unsicheren Zukunftsaussichten, gerade für die jüngere Generation“, warnt Wetzel. Die IG Metall werde die Kampagne „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ daher mit erhöhten Anstrengungen fortsetzen, um den Missbrauch von Leiharbeit zu bekämpfen.

RICHTLINIE 2008/104/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. November 2008 über Leiharbeit

Erforderliche Anpassungen des deutschen Rechts zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Leiharbeit

 



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