Union streitet über Beitragsnachforderungen

20.12.2011 | Union streitet über Beitragsnachforderungen

Gesetzlicher Schutz für Dumpinglohnunternehmen?

© [morgenroethe: photocase.de]

 

Das Hamburger Sozialgericht hat Nachforderungen der Sozialkassen gegen ein Leiharbeitsunternehmen aufgeschoben, das nach CGZP-Tarifen bezahlt hatte. Es sei nicht abschließend geklärt, ob die Tarifverträge auch rückwirkend ungültig seien. Das Bundesarbeitsgericht will diese Frage im kommenden Jahr entscheiden. In der Union werden Forderungen lauter, den betroffenen Unternehmen Vertrauensschutz zu gewähren.

Fast auf den Tag genau vor einem Jahr erklärte das Bundesarbeitsgereicht (BAG) die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) für tarifunfähig. Was das Urteil für die Leiharbeitsfirmen bedeutet, die CGZP-Tarifverträge angewandt haben, ist umstritten.

Das Hamburger Sozialgericht hat nun entschieden, dass die rückwirkenden Beitragsforderungen der Sozialkassen gegen ein Leiharbeitsunternehmen aufgeschoben werden müssen. Es bestünden “ernstliche Zweifel“, ob das BAG der CGZP auch rückwirkend die Tariffähigkeit abgesprochen habe. Eine abschließende Entscheidung des BAG wird bis Ende März kommenden Jahres erwartet.

Der Hintergrund: Leiharbeitnehmer ohne eigenen Tarifvertrag müssen laut Gesetz wie Stammbeschäftigte bezahlt werden. Nach Auffassung von Gewerkschaften und vielen Rechtsexperten müssen Unternehmen, die die unwirksamen Tarifverträge der CGZP angewandt haben, nun Löhne und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

 

Wirtschaftsflügel droht mit eigenem Gesetzgebungsverfahren


In einigen Fällen konnten Beschäftigte bereits mit Hilfe der IG Metall außergerichtlich Lohnnachforderungen durchsetzen. Die Deutsche Rentenversicherung hat bisher nur einen geringen Teil ihrer Ansprüche eingefordert.

Nach dem Hamburger Urteil ist in der Union ein Streit ausgebrochen. Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) hatte die Sozialversicherungen bisher darin bestärkt, die ausstehenden Beiträge geltend zu machen. Die betroffenen Unternehmen hätten auch vor dem Urteil wissen können, dass die CGZP-Verträge ungültig sind.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kommen auch der Münsteraner Rechtswissenschaftler Peter Schüren und der Justiziar der IG Metall, Thomas Klebe.

Nach dem Wirtschaftsflügel fordert nun auch der Parlamentskreis Mittelstand (PKM) der Unionsfraktion, den Unternehmen Vertrauensschutz zu gewähren, um die Nachforderungen abzuwenden.

Diese seien eine „existenzielle Gefährdung“ für die Unternehmen, warnt der Vorsitzende der PKM, Christian von Stetten. Wenn die Regierung ihren Kurs nicht ändere, werde man den Vertrauensschutz durch ein „eigenes Gesetzgebungsverfahren“ durchzusetzen.

Von der Leyen und Vertreter des PKM wollten heute zu einem Gespräch zusammenkommen. Beschäftigte und Sozialversicherungen können nur hoffen, dass sich die Ministerin in dieser Frage durchsetzt.



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