Der Begriff Arbeitszeitkonto stammt aus dem Personalwesen. Hierbei wird auf schriftliche oder elektronische Weise die tatsächlich geleistete Arbeit (inklusive Urlaub, Krankheit, Überstunden etc.) des Arbeitnehmers erfasst und mit der arbeits-oder tarifvertraglich zu leistenden Arbeitszeit verglichen. Hat der Arbeitnehmer mehr gearbeitet als vertraglich geschuldet, weist das Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf, ansonsten ein Defizit.
In der Leiharbeit kommt es häufig vor, dass der Verleiher Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto mit Nichteinsatzzeiten verrechnen will. Das ist eigentlich nicht zulässig.
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