Leiharbeit (Zeitarbeit, Personalleasing oder auch Arbeitnehmerüberlassung) liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt.
Das Besondere an diesem Arbeitsverhältnis ist die Dreiecksbeziehung zwischen den beteiligten Parteien. Die Leiharbeitsfirma ist der Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes. Tatsächlich aber wird die Arbeitsleistung bei einer anderen Firma erbracht, die gegenüber der Leiharbeitskraft weisungsbefugt ist.
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