Mit dem Begriff Zeitarbeit wird die Beschäftigungsform Leiharbeit (manchmal auch Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing) bezeichnet. Leiharbeit liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlässt.
Der Begriff Zeitarbeit wird gerne von Arbeitgebern und ihren Verbänden verwendet. Häufig wird er mit “befristeter Beschäftigung” verwechselt. Deshalb verwendet die IG Metall den Begriff Leiharbeit. Dies entspricht auch den gesetzlich definierten Begrifflichkeiten des AÜG.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/