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Tariföffnungsklausel

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das die Bedingungen für Leiharbeitskräfte regelt, ist der Gleichstellungsgrundsatz verankert. Er soll Beschäftigten in Leiharbeit gleiche Arbeitsbedingungen und eine gleiche Entlohnung wie den Festangestellten zusichern.

 

Niedrige Tarife

Die Politik hat allerdings im Rahmen der Hartz-Reformen eine Tariföffnungsklausel in diesen Gleichstellungsgrundsatz integriert. Somit gilt vorrangig ein abgeschlossener Tarifvertrag. Leider haben die Christlichen Gewerkschaften Tarifverträge abgeschlossen, die unter der Bezahlung von Festangestellten liegen. Dieser Unterbietungskonkurrenz konnte der Deutsche Gewerkschaftsbund nicht standhalten, obwohl ihm wenigstens gelungen ist, höhere Tarife abzuschließen.

 

Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/

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