Die Christlichen Gewerkschaften sind arbeitgeberfreundliche Splittergewerkschaften.
Die 16 Organisationen sind im arbeitgeberfreundlichen Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) zusammengeschlossen, vom Arbeitnehmerverband deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter bis zum Verband Deutscher Techniker. Der größte Teil von ihnen hat nur wenige Mitglieder und verfügt kaum über eigenes Personal. Damit fehlt ihnen die Durchsetzungskraft (sog. soziale Mächtigkeit) um rechtsgültige Tarifverträge schließen zu können. Nach eigenen Angaben verfügt der CGB über 300.000 Mitglieder. Hierüber wurde jedoch noch nie Beweis erhoben. Die einzelnen Berufsverbände des CGB bezeichnen sich selbst zwar als Gewerkschaft, aber wesentliche Eigenschaften einer Gewerkschaft wie Gegnerfreiheit und Unabhängigkeit von Dritten werden regelmäßig nicht erfüllt.
Der CGB ging aus den Arbeitervereinen im frühen 19. Jahrhundert hervor. Aus ihnen entstand 1899 in Mainz auf dem ersten Christlichen Gewerkschaftskongress der Gesamtverband Christlicher Gewerkschaften. Als Dachverband dieser Gewerkschaften firmierte ab 1919 der Deutsche Gewerkschaftsbund. Diese Vereinigung mitsamt ihren Mitgliedsgewerkschaften wurde jedoch 1933 gewaltsam aufgelöst Erst nach 1945 wurden erneut Gewerkschaften und Dachverbände gegründet. Dabei sollten die fatalen religiösen, parteipolitischen und ideologischen Spaltungen der Gewerkschaften in der Weimarer Republik überwunden werden. So entstand der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als weltanschaulich pluralistische und parteipolitisch unabhängige Einheitsgewerkschaft.
Eine religiös motivierte Splitterorganisation gab es aber zunächst nicht. Erst im Jahr 1955 vereinigten sich die inzwischen wieder gegründeten christlichen Arbeitergewerkschaften zur Christlichen Gewerkschaftsbewegung Deutschlands. Aus dieser Bewegung entstand 1959 in Mainz der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands.
Die Christliche Gewerkschaften sind bekannt für ihre niedrigen Tarifabschlüsse. Sie stellen sich häufig gegen die Forderungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, wie etwa der Forderung nach Mindestlöhnen, und untergraben angemessene Tarifabschlüsse. Da der CGZP, einer Unterorganisation aus ursprünglich sechs Mitgliedern des Christlichen Gewerkschaftsbundes, im Jahr 2012 die Tariffähigkeit aberkannt wurde, wurden auch die von ihr abgeschlossenen Tarifverträge für die Leiharbeit ungültig. Der Leiharbeitgeberverband BAP beendete die Zusammenarbeit mit den Christlichen Gewerkschaften zum April 2013.
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