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Frankreich

Equal Pay plus 10 Prozent

 

Wie in Deutschland gilt in Frankreich der Grundsatz Equal Pay / Equal Treatment. Der entscheidende Unterschied: Ausnahmen gibt es nicht. Ab dem allerersten Tag im Entleihbetrieb steht allen Leiharbeitnehmerinnen und –arbeitnehmern der gleiche Lohn zu wie ihren festangestellten Kollegen. Und damit nicht genug. Als Aufwandsentschädigung für die Befristung des Arbeitsverhältnisses müssen die Entleihbetriebe sogar 10 Prozent Aufschlag zahlen.

Keine kurzfristigen Kostensenkungen durch Leiharbeit

Für französische Unternehmen lohnt sich der Einsatz von Leiharbeit also nur, um bei Engpässen vorrübergehend über mehr Arbeitskraft zu verfügen. Zur kurzfristigen Senkung von Personalkosten taugt Leiharbeit nicht. Derartiger „Missbrauch“ wird zusätzlich durch eine Begrenzung der Einsatzdauer verhindert. Grundsätzlich gilt eine maximale Verleihfrist von 18 Monaten. Doch auch für kürzere Auftragsverhältnisse gilt prinzipiell, dass Leiharbeitskräfte keine regulären Beschäftigten ersetzen dürfen. Entsprechend dauerte der durchschnittliche Einsatz eines Leiharbeitnehmers im Jahr 2007 auch nur 9,5 Tage. Zum Vergleich: In Deutschland dauerten vier von zehn Einsätze länger als 3 Monate.

Kein Beschäftigungsrückgang durch Regulierung

Wirtschaftsliberale in Deutschland werden nicht müde zu warnen, eine striktere Regulierung von Leiharbeit mache ihre Nutzung unattraktiv. Ein Blick über die Grenze nach Frankreich würde ihnen zeigen, wie weit sie mit dieser Einschätzung daneben liegen. Trotz der vergleichsweise strikten Regulierung gibt es dort sogar mehr Leiharbeitnehmer als in Deutschland. Im Jahr 2007 wurden über 637.000 gezählt, in Deutschland waren es zum Vergleichszeitpunkt rund 23.000 weniger. Mit dem entscheidenden Unterschied, dass Leiharbeit dort besser bezahlt wird als in Deutschland. Zudem legt das Durchschnittsalter der französischen Leiharbeitskräfte nahe, dass diese Art der Beschäftigung oft als Einstieg in den Arbeitsmarkt genutzt wird. Nur 32 Prozent sind über 35 Jahre alt. In Deutschland hingegen wird Leiharbeit bekanntermaßen für viele Beschäftigte zur Sackgasse. Hier liegt das Durchschnittsalter bei über 37 Jahren.

Bewertung: Effektive Regulierung ohne Beschäftigungsverlust

Für Beschäftigte in Frankreich bedeutet Leiharbeit also zwar immer noch mehr Unsicherheit als eine Festanstellung. Diese wird jedoch nicht noch verschärft durch schlechtere Bezahlung, wie hierzulande. Im Gegenteil, Unternehmen müssen die gewonnene Flexibilität durch eine Art „Prekaritätsprämie“ von 10 Prozent über den jeweiligen Tariflohn abgelten.

 
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