Bei Fragen und Problemen im Betrieb können sich Leiharbeitnehmer während der Arbeitszeit an den Betriebsrat wenden. Grundsätzlich ist der Betriebsrat im Verleihbetrieb zuständig, sofern dort ein Betriebsrat besteht. Darüber hinaus ist auch der Betriebsrat im Einsatzbetrieb zuständig, wenn es sich z. B. um Fragen der Eingliederung in die dortige Arbeitsorganisation handelt. Leiharbeitnehmer sind in beiden Betrieben zum Betriebsrat wahlberechtigt, beim Entleiher jedoch nur, wenn sie dort länger als drei Monate eingesetzt sind. Darüber hinaus können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/