zur Hauptnavigation | zum Hauptinhalt
  • Startseite
  •  |  Kontakt
  •  |  Sitemap
  •  |  igmetall.de
  •  |  Impressum
Gleiche Arbeit - Gleiches Geld Gleiche Arbeit - Gleiches Geld

 
  • Kampagne
    • Über die Kampagne
    • Unterstützer werden!
    • E-Card an Politiker
    • Aktuelle Meldungen
  • Leiharbeit
    • Was ist Leiharbeit
    • Argumente
    • Gegenargumente
    • Studien
  • Beratung
    • Telefonhotline
    • Leiharbeit von A bis Z
    • Was tun bei Kündigung?
    • Mitglied werden
    • Wissenswertes für Betriebsräte
    • ZOOM-Forum
 
 

„Die wichtigste Regel der Leiharbeit: Halt den Mund oder du fliegst!“

Mann fässt sich an den Kopf
 

Thorsten bekam die Möglichkeit als Technischer Redakteur für ein Unternehmen zu arbeiten, dass Leiharbeiter auf Basis einer Besservereinbarung beschäftigt. Trotz seiner guten Qualifikation stellte sich die Leiharbeitsfirma komplett quer, sodass der 31-jährige nach 9,5 Monaten seine Stelle beim Entleiher verlor. Über den Leiharbeitsmelder berichtet er uns davon.

 




Aus welchem Grund arbeiten Sie als Leiharbeitnehmer?

Mein Arbeitgeber hat mir bei Abschluss des Arbeitsvertrags im Mai 2011 eine schriftliche Nebenabrede vorgelegt. Dort hieß es: „Ich verpflichte mich, als Leiharbeitnehmer bei Kunden tätig zu werden.“ Mein Profil wurde dann an mehrere potentielle Kunden gesendet, die auf der Suche nach einem Technischen Redakteur waren. Schließlich kam ich zu einem Kunden, der auf Basis einer Besservereinbarung beschäftigte.

 

Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?
Ja, denn von der Besservereinbarung sagte man mir nichts. Erst als ich zufällig im Intranet nach einer Arbeitszeitregelung suchte, fand ich auf den Seiten des Betriebsrats die Besservereinbarung “Einstellung von Leiharbeitnehmern (m/w) und Leiharbeitnehmerquote”. Danach verpflichtete sich mein Entleiher ausschließlich mit solchen Leiharbeitsunternehmen zusammenzuarbeiten, die den Tarif der niedersächsischen Metall- und Elektroindustrie anwenden würden. Mein Leiharbeitsunternehmen hielt sich aber nicht an den in der Besservereinbarung festgelegten Tarif. Auch die Möglichkeit, nach Tarifvertrag des Arbeitgebers eine insgesamt günstigere Regelung per einzelvertraglicher Vereinbarung zu treffen, verwehrte mir der Arbeitgeber. Ich suchte Hilfe beim Betriebsrat des Entleihers, der sich wiederum an das Personalmanagement wenden wollte. Das Ende vom Lied: Nach 9,5 Monaten wurde ich wegen fehlender Qualifikation abgemeldet und verlor die Stelle. Und nicht nur ich. Auch mein Kollege aus derselben Kundenabteilung vom gleichen Arbeitgeber wurde gekündigt. Ich empfinde das als Erpressung der Betriebsräte und Leiharbeiter, frei nach dem Motto: Halt den Mund oder du fliegst!
 

 

Was erwarten Sie von der Politik?
Eine Verteuerung der Leiharbeit – Ausbeutung darf sich nicht lohnen. Zudem sollten Besservereinbarungen im AÜG (Gesetz zur Reglung der Arbeitnehmerüberlassung) den tariflichen Bestimmungen gleichgestellt werden. Jede Gleichbehandlung laut Betriebsvereinbarung des Kunden hat der Gesetzgeber im AÜG in Kraft zu setzen. Der Überlassungsvertrag sollte den betroffenen Leiharbeitern vorgelegt werden. Falls sie ihn nicht unterschreiben, ist der Überlassungsvertrag nichtig. Bei jedem Einstellungsgespräch mit Leiharbeitern hat der Betriebsrat das Recht zu bekommen, dabei zu sein. Gleiches gilt für das Entlassungsgespräch und Beschwerden. Weiterhin fordere ich ein öffentlich zugängliches Tarifregister für Leiharbeitsfirmen, bei denen jeder Arbeitnehmer sich über die Tarifkonditionen der Firma informieren kann. Außerdem: Die Einrichtung eines Beirats für Leiharbeit beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Arbeitsministerin und ihre Mitarbeiter müssen von den Betroffenen erfahren, was in der Leiharbeit wirklich los ist.


Was erwarten Sie von Ihrem Arbeitgeber?
Ich erwarte eine Gleichbehandlung auf Kundenanforderung, verbunden mit einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung, die equal pay herstellt. Ebenso wünsche ich mir mehr Respekt vor meiner Lebensplanung: Wenn ich sage, ich möchte in der Region bleiben, sollte mein Arbeitgeber das akzeptieren und mich nicht 300 km weit weg schicken. Korrekte Abrechnungen sind außerdem ein Muss: Wenn der Einsatzort 300 km vom Wohnsitz entfernt liegt und ich die Pauschale nur für 240 km bekomme, dann ist das unsauber!

 

 

Haben Sie auch änliches erlebt? Hier ihr Beispiel melden

 

Rechtstipps und aktuelle Tendenzen bei der Leiharbeit

Logo Netzwerk Zoom

Download Info-Flyer für Leiharbeitnehmer/-innen

Logo DGB Rechtsschutz
Projekt faire Mobilität

Übersicht

  • Kampagne
    • Über die Kampagne
    • Unterstützer werden!
    • E-Card an Politiker
    • Aktuelle Meldungen
  • Leiharbeit
    • Was ist Leiharbeit
    • Argumente
    • Gegenargumente
    • Studien
  • Beratung
    • Telefonhotline
    • Leiharbeit von A bis Z
    • Was tun bei Kündigung?
    • Mitglied werden
    • Wissenswertes für Betriebsräte
    • ZOOM-Forum
  • Service
    • Newsletter
    • Aktion Liegen lassen
    • Infopaket bestellen
    • Schwarzbuch Leiharbeit
    • Themenheft