Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und einer Gewerkschaft. Er regelt die Arbeits- und Engeltbedingungen in der Branche. Dazu gehören insbesondere Fragen der Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden und deren Bezahlung, Zuschläge für Spät-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen sowie auch Bestimmungen zur Eingruppierung. Daneben gibt es sog. Haustarifverträge, die zwischen einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft abgeschlossen sind.
In der Leiharbeitsbranche wurden verschiedene Tarifverträge abgeschlossen. Für die meisten Leiharbeitnehmer gelten Tarifverträge, die zwischen dem BAP oder iGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft abgeschlossen wurden. Daneben gibt es noch Dumpingtarifverträge zwischen den sog. Christlichen Gewerkschaften und dem BVD.
In der Leiharbeitsbranche wird meist im Arbeitsvertrag auf einen bestimmten Tarifvertrag Bezug genommen. Findet sich keine Regelung im Arbeitsvertrag, kommt der sog. Gleichstellungsgrundsatz zur Anwendung.
Welcher Tarifvertrag für den Leiharbeitnehmer gültig ist, steht meist im Arbeitsvertrag. Wer im Vorfeld wissen möchte, auf welchen Tarifvertrag die Leiharbeitsfirma Bezug nimmt, kann dies u.a. hier recherchieren. Eine gute Informationsmöglichkeit bietet – nach kostenloser Anmeldung – auch das Forum bei igmetall-zoom.
Zu allen Fragen zum Thema Tarifverträge und tarifliches Entgelt können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/