Leiharbeitnehmern müssen im Entleihbetrieb die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen (Equal Treatment) gewährt werden, wie vergleichbaren Angehörigen der Stammbelegschaft. Zusammen mit dem Grundsatz Equal Pay (gleiches Arbeitsentgelt) spricht man auch vom Gleichstellungsgrundsatz.
Bei Problemen können sich Leiharbeitnehmer vertrauensvoll an die IG Metall wenden. Wir sind an 164 Orten präsent: http://www.igmetall.de/regional/