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Die Geschichte der Leiharbeit in Deutschland

1972

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) tritt in Kraft. Es regelt erstmals das Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher (Arbeitgeber), Leiharbeitnehmer und Entleiher (Kunde). Man geht davon aus, dass Betriebe Leiharbeiter nur bei saison- oder nachfragebedingten Produktionsspitzen oder als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung anfordern. Die Überlassungsdauer ist daher auf drei Monate beschränkt. Das verhindert, dass Betriebe dauerhaft ihre Stammbeschäf- tigten durch Langzeit-Leiharbeitnehmer ersetzen.

 

1985

Die Überlassungsdauer darf jetzt maximal sechs Monate betragen. Ende des Jahres gibt es 46 000 Leiharbeitnehmer.

 

1994

Die Überlassungsdauer darf jetzt maximal neun Monate betragen. Ende des Jahres gibt es 146 000 Leiharbeitnehmer.

 

Weitere Informationen

  • Videostatement von Norbert Blüm, Bundesarbeitsminister a.D. und Schirmherr der Initiative
  • Videostatement von Walter Riester, Bundesarbeitsminister a.D. und Schirmherr der Initiative
  • Leiharbeit als permanente “Randbelegschaft”
 

1997

Die Überlassungsdauer darf jetzt maximal zwölf Monate betragen. Und es gibt Änderungen beim Synchronisations- verbot. Dieses Verbot verhinderte bislang, dass eine Zeitarbeitsfirma einen Mitarbeiter nur “nach Bedarf” anstellt, also solange, wie der Kunde ihn braucht. Jetzt ist es möglich, dass eine Zeitarbeitsfirma einen Leiharbeitnehmer erst dann beschäftigt, wenn er weiß, dass ein Kunde ihn jetzt entleihen will.

 

2002

Die Überlassungsdauer darf jetzt maximal 24 Monate betragen. Ende des Jahres gibt es 308 000 Leiharbeitnehmer.

 

2003

Im Zuge der Hartz-Reformen müssen alle Agenturen für Arbeit sogenannte Personalserviceagenturen (PSA) einrichten. Damit fördert der Staat das Leiharbeitsprinzip, zusätzlich zu den Zeitarbeitsfirmen auf dem freien Markt. Grundlage ist Hartz I: “Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt”. Weitere Folge der Hartz-Reformen: Das Synchronisationsverbot entfällt nun komplett, ebenso jegliche Befristung der Überlassung.

 

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2006

Laut DGB verdienen Leiharbeitnehmer 29 Prozent weniger als ihre fest angestellten Kolleginnen und Kollegen. Das Entgelt liegt mit durchschnittlich 1550 Euro sogar unter dem von 1999 mit durchschnittlich 1668 Euro.

 

2008

Es gibt über 25 000 Zeitarbeitsfirmen mit etwa 760 000 Leiharbeitnehmern (Jahresdurchschnitt). Das sind etwa 2,2 Prozent aller Erwerbstätigen. Die Anzahl hat sich seit 2002 mehr als verdoppelt. Drei Prozent aller deutschen Betriebe leihen sich Beschäftigte aus. Durch Probezeiten und befristete Arbeitsverträge ist das Prinzip “Heuern und feuern” in der Leiharbeitsbranche besonders ausgeprägt: 50 Prozent aller Verträge dauern maximal drei Monate, und 75 Prozent maximal sechs Monate.

 
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