Spanien

Leiharbeit in der EU

Spanien:
Schlupflöcher für Missbrauch gestopft

Länderflagge Spanien
 

In Spanien arbeitet nicht einmal jeder hundertste Beschäftigte als Leiharbeitnehmer. 2008 machten die rund 160.000 Arbeitnehmer der Branche lediglich 0,9 Prozent des Arbeitsmarktes aus. Zum Vergleich: In Deutschland waren zum gleichen Zeitpunkt ungefähr 1,6 Prozent aller Erwerbstätigen bei einer Leiharbeitsfirma angestellt. Ähnlich wie in den meisten anderen Mitgliedsstaaten verzeichnete die Branche in Spanien vor der Krise starke Zuwächse. Binnen vier Jahren wuchs sie um fast 22 Prozent. Trotzdem ist eine unbegrenzte Ausweitung der Leiharbeit in Spanien nach der Krise nicht zu erwarten. Dafür gibt es vor allem zwei Gründe.

Erstens:
Der Einsatz von Leiharbeit ist deutlich begrenzt

Anders als das deutsche erlaubt das spanische Gesetz den Einsatz von Leiharbeit nur für bestimmte Zwecke. Und auch zeitlich ist er begrenzt. Zur Bearbeitung von Auftragsspitzen darf Leiharbeit ein halbes, zur Überbrückung von Bewerbungs- oder Beförderungsphasen ein ganzes Jahr genutzt werden. Vertritt ein Leiharbeitnehmer einen Festbeschäftigten zum Beispiel während der Elternzeit oder wird er für ein bestimmtes Projekt engagiert, ist keine bestimmte Höchstdauer vorgeschrieben. Der Einsatz muss jedoch mit der Rückkehr des vertretenen Beschäftigten oder mit dem Abschluss des Projekts enden. Diese Regeln haben zur Folge, dass die eine Hälfte aller Einsätze weniger als einen Monat dauert, ganze 42 Prozent jedoch zeitlich unbegrenzt bleiben. Grundsätzlich verboten ist Leiharbeit da, wo gestreikt wird und wo innerhalb der letzten 12 Monate betriebsbedingt gekündigt wurde.

Zweitens:
Leiharbeit ist für Unternehmen nicht billiger

Ab 1994 galten in Spanien zunächst ähnliche Regeln für die Bezahlung von Leiharbeitnehmern wie in Deutschland heute: Der „Equal Pay“-Grundsatz stand zwar im Gesetz. Statt nach dem im Einsatzbetrieb gültigen Tarif, konnten die Verleihfirmen ihre Beschäftigten jedoch auch nach einem eigenen Tarifvertrag bezahlen. Fünf Jahre später musste der Gesetzgeber jedoch feststellen: Leiharbeitnehmer „leiden nicht nur unter der größeren Unsicherheit“ ihrer Beschäftigungsverhältnisse, „ihre Löhne liegen auch noch deutlich unter denen der Beschäftigten in den Einsatzbetrieben“. Mit der Gesetzesreform von 1999 wurden daher alle Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz gestrichen. Seither müssen Leiharbeitnehmer „mindestens“ so viel verdienen wie ihre Kollegen im Einsatzbetrieb.

Fazit: Spanische Leiharbeit

Die Gefahr, dass Leiharbeit in Spanien reguläre Beschäftigung verdrängt, ist somit deutlich geringer als in Deutschland. Denn viele der Regeln, die Gewerkschaften in Deutschland seit langem fordern, sind in Spanien bereits seit über 10 Jahren Realität. Leiharbeit bringt den Unternehmen keinen Kostenvorteil und bleibt auf ihren ursprünglichen Zweck begrenzt, vorrübergehend Personalausfall und kurzfristige Auftragsspitzen auszugleichen. Unter diesen Bedingungen wird Leiharbeit offenbar von vielen jungen Menschen für den Berufseinstieg genutzt. Nur 20 Prozent aller Beschäftigten der Branche sind älter als 35. In Deutschland liegt schon das Durchschnittsalter bei 37,5 Jahren.



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