Österreich

Leiharbeit in der EU: Österreich

Tarifvertrag als Gesetzeslückenfüller

Österreichische Flagge
 

Leiharbeit hat in Österreich eine ähnliche Geschichte, wie in Deutschland: In den letzten 20 Jahren nahm die Zahl der Beschäftigten drastisch zu. Im Jahr 2008 waren in Österreich 2,1 Prozent aller Beschäftigten Leiharbeitskräfte. Mit 2,5 Prozent war ihr Anteil in Deutschland nur unwesentlich höher. Hier wie dort wird Leiharbeit überwiegend in der herstellenden Industrie genutzt.

Bis in die 1980er Jahre drängten Gewerkschaften in Österreich noch auf ein Verbot von Leiharbeit. Seit einiger Zeit konzentrieren sie sich aber darauf, Arbeitsbedingungen und Bezahlung für Leiharbeitnehmer zu verbessern. Und das offenbar mit einigem Erfolg.

Tarifflucht unmöglich

Seit 2002 gilt ein Tarifvertrag zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und dem Arbeitgeberverband für die Leiharbeitsbranche. Dieser Tarifvertrag gilt für alle Unternehmen der Branche, denn in Österreich müssen alle Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband sein. Und wenn dieser einen Tarifvertrag abschließt, müssen sich alle Mitglieder daran halten. Tarifflucht ist also ausgeschlossen. Somit kann der Tarifvertrag für die Leiharbeitsbranche einige Lücken und Schlupflöcher in der Gesetzgebung schließen.

„Angemessene“ Bezahlung während der Einsätze

Das seit 1988 geltenden Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) versichert Leiharbeitnehmern einen gesetzlichen „Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt“, das auf die Löhne der Stammbeschäftigten im Entleihbetrieb „Bedacht“ nehmen soll. Den Interpretationspielraum, den diese reichlich schwammige Formulierung lässt, schließt der Leiharbeits-Tarifvertrag. Er legt fest: für Leiharbeitnehmer gelten während der Verleihzeiten dieselben Tarifverträge wie die Stammbeschäftigten des Einsatzbetriebes.


Mindestlohn zwischen den Einsätzen

Noch größere Lücken lässt das AÜG hinsichtlich der Entlohnung in einsatzfreien Zeiten. Denn welcher Lohn ist ortsüblich und angemessen, wenn ein Leiharbeitnehmer gerade nicht vermittelt werden kann? Vor allem in diesen Zeiten greifen die im Tarifvertrag festgelegten Lohnuntergrenzen. Diese liegen zwischen 7,63 Euro pro Stunde für Ungelernte und 14,51 Euro für Techniker. In der Praxis hat sich die Eingruppierung der Beschäftigten in die insgesamt sechs Berufsgruppen als problematisch erwiesen. Für die Eingruppierung eines Leiharbeitnehmers ist laut Tarifvertrag nicht ausschlaggebend, welche Qualifikationen dieser mitbringt, sondern welche dieser Qualifikationen für die verrichtete Arbeit notwendig sind.

Streikbrechen untersagt

Wer Leiharbeit in Österreich nutzen möchte, muss dies prinzipiell nicht begründen. Der Einsatz wird jedoch an eine wesentliche Bedingung geknüpft: „Die Überlassung von Arbeitskräften in Betriebe, die von Streik oder Aussperrung betroffen sind, ist verboten“, heißt es im österreichischen AÜG. Damit ist gesetzlich ausgeschlossen, dass Arbeitgeber Leiharbeitskräfte als Streikbrecher einsetzen, wie es in einigen Branchen hierzulande Gang und Gäbe ist.

Bewertung: Klare Regeln machen Leiharbeit nicht unattraktiv

Auch in Österreich haben Leiharbeitnehmer noch immer weniger Sicherheit und werden im Schnitt schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Die Unterschiede scheinen jedoch deutlich geringer zu sein als in Deutschland. Damit ist Österreich ein gutes Beispiel dafür, dass Leiharbeit auch durch die Tarifparteien effektiv geregelt werden kann. Wenn der Gesetzgeber nur für die entsprechenden Rahmenbedingungen sorgt.

Trotz alledem bleibt Leiharbeit jedoch was sie ist, eine prekäre Form der Beschäftigung. Für mehr als die Hälfte der Leiharbeitnehmer im produzierenden Gewerbe Österreichs endet ein Einsatz nach weniger als drei Monaten. Die Wenigsten bleiben länger als ein Jahr in einem Betrieb. Zwischenmenschliche Beziehungen zu Kollegen lassen sich unter diesen Umständen kaum aufbauen. Ganz zu schweigen von der permanenten Ungewissheit. Denn nach jedem Einsatzende droht erneut die Arbeitslosigkeit.



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