Großbritannien

Vereinigtes Königreich

Leiharbeit im wilden Westen Europas

Union Jack, Flagge des Vereinigten Königreichs
 

Der Leiharbeitssektor im Vereinigten Königreich ist der wohl größte Europas. Mit Sicherheit lässt sich dies jedoch nicht sagen, da die Beschäftigtenzahlen für den Sektor umstritten sind. Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) nannte für das Jahr 2007 die Zahl von fast 1,2 Millionen Leiharbeitnehmern. Das wären mehr als 4 Prozent des gesamten britischen Arbeitsmarktes. Eine andere Erhebung kommt hingegen auf lediglich 270.000 Beschäftigte. Ähnlich weit gehen auch die Angaben zu Alter und Geschlecht der Leiharbeitnehmer in Großbritanien außeinander. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten werden britische Leiharbeitnehmer überdurchschnittlich oft im öffentlichen Sektor eingesetzt. Sie machen einen Anteil von über 40 Prozent aus. Nur jeder Fünfte arbeitet hingegen im verarbeitenden Gewerbe, das in Ländern wie Deutschland und Frankreich am häufigsten von Leiharbeit Gebrauch macht.

Gleiche Bezahlung unerwünscht

Umso schwerer wiegt, dass der Verleih von Arbeitskraft nur sehr schwach reguliert ist. Auf europäischer Ebene blockierte die britische Regierung über sechs Jahre die Verabschiedung der Leiharbeits-Richtlinie. Diese sollte den Grundsatz „equal pay, equal treatment“, also das Gebot der Gleichbehandlung und –bezahlung etablieren. 2008 wurde die Richtlinie schließlich doch angenommen, womit sich alle EU-Staaten verpflichteten, die darin enthaltenen Mindeststandards in nationales Recht umzusetzen. Eben dieser Prozess stockt in Großbritannien jedoch. Ein Gesetzesentwurf, der dem britischen Parlament von einem einzelnen Abgeordneten vorgelegt wurde, fand keine Mehrheit. Nun plant die Regierung eine neue Vorlage. Wird diese Gesetz, gilt eine 6-wöchige „Probezeit“ für jeden Leiharbeitseinsatz. Innerhalb dieser Frist wäre es dann zulässig, Leiharbeitnehmer geringer zu entlohnen als ihre festangestellten Kollegen. Erst anschließend würde der „equal pay“-Grundsatz wirklich zur Geltung kommen.

Kaum Arbeitnehmerrechte für Leiharbeitnehmer

Auch über die Bezahlung hinaus haben Leiharbeitnehmer im Vereinigten Königreich nicht die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Denn gesetzlich gelten sie nicht einmal als angestellt. Weder das Verleihunternehmen, noch der Entleihbetrieb sind rechtlich verpflichtet, einen formalen Arbeitsvertrag mit Leiharbeitskräften einzugehen. Folglich gelten für sie nicht die Arbeitnehmerschutzrechte wie Mutter- oder Kündigungsschutz, die der „Employment Rights Act 1996“ festlegt.

Und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich diese Gesetzeslage in absehbarer Zeit ändert. Zumal momentan alles nach einem Regierungswechsel aussieht. Und die Wahrscheinlichkeit, dass eine liberale oder konservative Regierung Arbeitnehmerschutzrechte einführt, die unter Labour keine Mehrheit gefunden haben, ist äußerst gering.

Bewertung: Letzte Bastion Mindestlohn

Rechtlich sind Leiharbeitnehmer im Vereinigten Königreich zwar nahezu schutzlos. Zumindest hinsichtlich ihrer Bezahlung sind sie jedoch noch besser gestellt als hierzulande. Der britische Mindestlohn setzt dem Lohndumping, wie es Leiharbeitsfirmen in Deutschland betreiben, eine legale Grenze. Mit derzeit umgerechnet 7,20 Euro pro Stunde ist  diese jedoch sehr tief angesetzt. Und wie eine Studie aus dem Jahr 2005 ergab, liegt die Bezahlung vieler Leiharbeitnehmer dennoch darunter.



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