Legales Heuern und Feuern
Mit der Abschaffung des Synchronisationsverbots im Jahr 2004 gestattete der Gesetzgeber den Verleihunternehmen ein Heuern und Feuern ihrer Angestellten je nach Auftragslage. Seither kann derselbe Arbeitnehmer mehrfach eingestellt und nach Ende jedes Einsatzes wieder gekündigt werden. Bleiben die Aufträge also aus, können Leiharbeitsfirmen ihren Angestellten sofort kündigen und sie wieder einstellen, wenn Nachfrage besteht. Damit wurde ein großer Teil ihres unternehmerischen Risikos auf die Leiharbeitnehmer selbst abgewälzt.
Gleichzeitig mit dem Synchronisationsverbot fiel auch die Begrenzung der Einsatzdauer für Leiharbeitskräfte weg. Und mit ihr ein weiteres Argument für die Schaffung regulärer Beschäftigung. Denn die Kosten für die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte nach Ablauf der maximalen Einsatzdauer eines Leiharbeitnehmers war bis dato für viele Unternehmen ein Grund, Stellen fest zu besetzen.
Bewertung: Gesetzgebung mangelhaft
Im Vergleich mit anderen alten Mitgliedsstaaten der EU ist Leiharbeit nur sehr schwach reguliert. Das geht zulasten der gesamten Arbeitnehmerschaft. Auch auf regulär Beschäftigte wächst der Druck, wenn Leiharbeitskräfte ohne Angabe von Gründen, ohne jegliche zeitliche Begrenzung und auch noch für deutlich weniger Lohn beschäftigt werden können. Denn unter derzeitigen Bedingungen kosten Leiharbeitnehmer die Betriebe nicht nur weniger. Für die vage Aussicht auf eine Festanstellung sie sind meist sogar bereit, sich vollkommen zu verausgaben. Das verändert auch die Ansprüche an die Stammbelegschaft.