Deutschland

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Legalisiertes Lohndumping

Lichtprojektion aufs Kanzleramt
 

In Deutschland verdienen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer für die gleiche Arbeit bis zu 40 Prozent weniger als ihre fest angestellten Kollegen. Zwar gilt laut Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz der Grundsatz Equal Pay / Equal Treatment, sprich Leiharbeitskräfte haben ein Anrecht auf gleiche Behandlung und gleiche Bezahlung. Gleichzeitig lässt das Gesetz jedoch Ausnahmen von dieser Regel zu. So darf die Bezahlung der Leiharbeitskräfte vom Lohn ihrer festangestellten Kollegen abweichen, wenn für sie ein eigener Tarifvertrag gilt. Damit hat der Gesetzgeber in Deutschland ein legales Schlupfloch für Dumpinglöhne in der Leiharbeitsbranche geschaffen.

 

Dumpinglöhne durch Dumpingtarifverträge

Eben dieses Schlupfloch nutzt die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). In zahlreichen Haustarifverträgen hat die CGZP Lohnuntergrenzen von teilweise unter 5 Euro „ausgehandelt“. Ein Flächentarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) legt für die neuen Bundesländer Tariflöhne von lediglich 6,15 Euro pro Stunde fest. Und selbst für diesen Hungerlohn sind noch Öffnungsklauseln vorgesehen. Innerhalb der ersten drei Monate darf den Beschäftigten bis zu einem Drittel weniger gezahlt werden.

Diese Dumpingtarifverträge könnten jedoch schon bald ihre Gültigkeit verlieren. Denn jüngst urteilte das Berliner Arbeitsgericht in erster Instanz, die CGZP sei nicht tariffähig (Az. 35 BV 17008/08). Wird das Urteil rechtskräftig, würde verbessert sich die Situation von Leiharbeitnehmern in Deutschland schlagartig. Wer nach den Tarifverträgen der CGZP bezahlt wird, hat womöglich auch noch rückwirkend Anspruch auf Lohnnachzahlungen.


Legales Heuern und Feuern

Mit der Abschaffung des Synchronisationsverbots im Jahr 2004 gestattete der Gesetzgeber den Verleihunternehmen ein Heuern und Feuern ihrer Angestellten je nach Auftragslage. Seither kann derselbe Arbeitnehmer mehrfach eingestellt und nach Ende jedes Einsatzes wieder gekündigt werden. Bleiben die Aufträge also aus, können Leiharbeitsfirmen ihren Angestellten sofort kündigen und sie wieder einstellen, wenn Nachfrage besteht. Damit wurde ein großer Teil ihres unternehmerischen Risikos auf die Leiharbeitnehmer selbst abgewälzt.

Gleichzeitig mit dem Synchronisationsverbot fiel auch die Begrenzung der Einsatzdauer für Leiharbeitskräfte weg. Und mit ihr ein weiteres Argument für die Schaffung regulärer Beschäftigung. Denn die Kosten für die Einarbeitung neuer Arbeitskräfte nach Ablauf der maximalen Einsatzdauer eines Leiharbeitnehmers war bis dato für viele Unternehmen ein Grund, Stellen fest zu besetzen.

 

Bewertung: Gesetzgebung mangelhaft

Im Vergleich mit anderen alten Mitgliedsstaaten der EU ist Leiharbeit nur sehr schwach reguliert. Das geht zulasten der gesamten Arbeitnehmerschaft. Auch auf regulär Beschäftigte wächst der Druck, wenn Leiharbeitskräfte ohne Angabe von Gründen, ohne jegliche zeitliche Begrenzung und auch noch für deutlich weniger Lohn beschäftigt werden können. Denn unter derzeitigen Bedingungen kosten Leiharbeitnehmer die Betriebe nicht nur weniger. Für die vage Aussicht auf eine Festanstellung sie sind meist sogar bereit, sich vollkommen zu verausgaben. Das verändert auch die Ansprüche an die Stammbelegschaft.



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